Besonderheiten für Migranten
Die Kinder ausländischer Eltern durch die Geburt in Deutschland erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für diese Kinder galt zunächst die Regelung, dass sie sich bei Erreichung der Volljährigkeit zwischen der deutschen und ihrer weiteren Staatsangehörigkeit entscheiden mussten (die sogenannte Optionspflicht).
Diese Optionspflicht ist durch die Ende 2014 in Kraft getretene Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes weitgehend eingeschränkt worden:
- Nicht mehr von ihr betroffen sind junge Menschen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur diejenige eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen. Sie dürfen beide Staatsangehörigkeiten behalten.
- Ebenfalls nicht mehr betroffen von der Optionspflicht sind Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland aufgewachsen sind. Dies trifft auf alle diejenigen zu, die sich vor Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben oder in Deutschland einen Schul- oder beruflichen Ausbildungsabschluss erworben haben. Auch sie brauchen keine Entscheidung zu treffen.
- Schließlich gilt für die übrig bleibenden Fälle: Bei ihnen wird die Optionspflicht nur ausgelöst, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres eine Aufforderung zur Erklärung über ihre Staatsangehörigkeit erhalten, den sogenannten Optionshinweis. Dabei ist zu beachten, dass bei Betroffenen, die unbekannt ins Ausland verzogen sind, dieser Optionshinweis durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt. Sie sollten daher, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, von sich aus Kontakt zum Bundesverwaltungsamt in Köln aufnehmen.
Bei Fragen zu diesem Themenbereich wenden Sie sich gerne an das Ausländerbüro, Pferdemarkt 14. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten unter den
Telefonnummern 0441 235-3327, 0441 235-2679 oder 0441 235-3404.