Kindesunterhalt

Kinder haben ein Anrecht auf Unterhalt durch beide Elternteile. Üblicherweise leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sogenannten Naturalunterhalt, was bedeutet, dass der- oder diejenige den Unterhalt durch die Versorgung mit Wohnraum, Kleidung, Verpflegung und persönlichen Bedarf deckt. Der andere Elternteil ist zu Barunterhalt je nach Einkommen verpflichtet, für dessen Höhe die Düsseldorfer Tabelle » einen Richtwert angibt. Im konkreten Fall können die Beträge abweichen.

Es ist möglich, eine sogenannte Beistandschaft beim Amt für Jugend und Familie » einzurichten. Dann werden von neutraler Stelle Einkommensnachweise angefordert, die Höhe des Unterhalts berechnet und bei Schwierigkeiten mit den Zahlungen diese auch geltend gemacht. Eine Beistandschaft ist kostenfrei.

Reicht das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen nicht aus, kann gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss » beantragt werden.

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