Unterhaltsvorschuss
Die Möglichkeit von Unterhaltsvorschuss sollte geprüft werden wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil
- keinen Unterhalt zahlt,
- weniger als die festgelegte Mindesthöhe zahlt oder
- nicht regelmäßig zahlt.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend » informiert über Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Besonderheiten.
Anträge können beim Amt für Jugend und Familie » gestellt werden.