Unterhaltsvorschuss

Die Möglichkeit von Unterhaltsvorschuss sollte geprüft werden wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil

  • keinen Unterhalt zahlt,
  • weniger als die festgelegte Mindesthöhe zahlt oder
  • nicht regelmäßig zahlt.

Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend » informiert über Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Besonderheiten.

Anträge können beim Amt für Jugend und Familie » gestellt werden.

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