Kostenübernahme für Tagesmütter und Tagesväter
Eltern, die ihr Kind bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lassen, erhalten eine anteilige Kostenübernahme – wenn die betreuende Person über eine Pflegerlaubnis und Eignungsfeststellung verfügt. Nach dem erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme bezahlen die Eltern die Tagesmutter/den Tagesvater dann nicht mehr direkt, sondern die Kindertagespflegeperson erhält ihr Geld vom Amt für Jugend und Familie.
Die Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Elternbeitrag, der den Kosten für eine Krippe oder Kindertagesstätte entspricht. Verpflegungskosten werden direkt zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater abgerechnet. Im Bedarfsfall können die Eltern einen Antrag zur Übernahme der Verpflegungskosten beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen
Ansprechpartnerin für die Kostenübernahme ist das Servicebüro Kindertagesbetreuung »
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