Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag (KiZ) » ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlages hängt von dem Familieneinkommen ab und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Zuständige Stelle ist die Familienkasse Oldenburg ».
Folgende Voraussetzungen müssen für den Kinderzuschlag erfüllt sein:
- Sie beziehen Kindergeld
- Ihr monatliches Bruttoeinkommen erreicht die Mindesteinkommensgrenze
- Ihr/e Kind/Kinder wohnt/wohnen in Ihrem Haushalt und ist/sind jünger als 25 Jahre
- Ihr/e Kind/Kinder ist/sind ledig
Wer Kinderzuschlag erhält, kann für die Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.