Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr/e Kind/er selbst betreuen und erziehen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie je Kind für bis zu drei Jahre von der Arbeit freizustellen. Sie erhalten in der Elternzeit keinen Lohn vom Arbeitgeber, können aber Ersatzleistungen wie Elterngeld oder ElterngeldPlus beantragen, dessen Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Nicht nur leibliche Eltern können Elternzeit in Anspruch nehmen. Auch Lebenspartnerschaften, Pflegefamilien, Adoptiveltern, Großeltern und in besonderen Fällen auch Onkel, Tanten und weitere Bezugspersonengruppen, die für das Kind Sorge tragen.

Basiselterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung und gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen und auf ihr Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter gleichermaßen, die für die Betreuung ihrer Kinder ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken. Aber auch nicht erwerbstätige Eltern erhalten einen Basisbetrag. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld-Anspruch, die Paare sonst nur erhalten, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Elterngeld wird über die Elterngeldstelle der Stadt Oldenburg beantragt.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus fördert Erziehende, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Auch das ElterngeldPlus wird über die Elterngeldstelle der Stadt Oldenburg beantragt.

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